Geltungsbereich: | Für beliebig viele Fahrten innerhalb des DING. Geltungsbereich abhängig von der gewählten Preisstufe. |
Gültigkeitszeitraum: | Ab dem gewählten Monatsersten für 12 aufeinander folgende Monate. |
Übertragbar: | Persönlich oder übertragbar. |
Ermäßigung: | Nicht möglich. |
Vorteil: | Es können an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. (ganztägig bis 4:30 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgendes Tages) 5 Personen gemeinsam fahren. Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg. |
Preis: | Abhängig von der gewählten Preisstufe. Im Abo (bei monatlicher oder jährlicher Abbuchung) oder in Einmalzahlung. |
Ausführliche Informationen
Jahreskarten im Abonnement (bei monatlicher oder jährlicher Abbuchung) sind gegen Abgabe eines Bestellscheins beim SWU KundenCenter traffiti bzw. beim RAB ServiceCenter Ulm erhältlich.
Jahreskarten (in Einmalzahlung) ohne Abgabe eines Bestellscheins sind bei den DB-Verkaufsstellen, auf Jahreskarten (ding.eu) (nähere Infos und Bestellschein zum Download) und bei den Stadtwerken Biberach erhältlich.
Bei Online-Bestellung der Jahreskarte und des Tickets 65 plus klicken Sie auf den Link: Jahreskarte/Ticket 65plus (ding.eu)
Der DING-Tarif gilt in den Zügen von agilis zwischen Nersingen und Ulm Hbf.
Zudem gilt dieser in den DING-Bussen sowie im gesamten DING-Verbundgebiet auch in den Zügen der anderen Bahnen.
Die Jahreskarte gilt für eine Person ab dem gewählten Monatsersten für 12 aufeinander folgende Monate während ihrer Gültigkeitsdauer. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des durch die Preisstufe festgelegten Bereiches im Verbundgebiet des DING. Sie ist in verschiedenen Preisstufen erhältlich. Die Jahreskarte gibt es persönlich oder übertragbar. Jahreskarten sind ab 9 Tarifwaben im Gesamtnetz (ohne Übergang zu bodo, naldo, htv, FISLAND und VVM) gültig.
Mit der Jahreskarte können an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12 (jeweils von 00:00 Uhr bis 4:30 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages) 5 Personen gemeinsam fahren. Bei persönlichen Jahreskarten muss der Inhaber immer dabei sein. Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg, sie gilt nicht für den Anschlussfahrausweis.
Bestellung, Kündigung und Änderung bis zum 15. des Vormonats.
Hunde werden innerhalb des DING Verbundgebietes mit einem Fahrschein nach DING-Tarif unentgeltlich befördert.
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Für eine einzelne Fahrt kann ein Einzelfahrschein Kind der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.
Familienkomponente: Fahrräder von Familienkindern oder Enkelkindern bis 14 Jahren in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteils mit einem gültigen Fahrrad- Fahrschein werden kostenfrei befördert.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.