DT: Legoland-Ticket

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Geltungsbereich:Die Rückfahrt vom LEGOLAND® Günzburg zum Startbahnhof ist bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte für die Hinfahrt und einer gültigen LEGOLAND®-Eintrittskarte in allen Zügen von agilis kostenlos. Als Zielbahnhof der Fahrkarte muss LEGOLAND® Günzburg eingetragen sein.
Gültigkeitszeitraum:Zwischen 25.03.2023 - 05.11.2023 (außer 07.05.2023, 09.05 - 10.05.2023, 12.06 - 14.06.2023, 12.09 - 13.09.2023 und 18.09 - 20.09.2023). Für Distanzen bis 100 km nur am aufgedruckten Geltungstag der Hinfahrt gültig.
Übertragbar:Nein.
Ermäßigung:Nicht möglich.
Preis:Je nach gewählter Verbindung.
Vorteil:Kostenfreie Mitnahme bis zu 3 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre.

Ausführliche Informationen

Es ist kein Ticket für die Rückfahrt vom LEGOLAND ® Günzburg notwendig. Es genügt die Vorlage einer LEGOLAND ® Eintrittskarte zusammen mit einer gültigen Fahrkarte für die Hinfahrt mit der gleichen Verbindung (mit eingetragenem Zielbahnhof Günzburg LEGOLAND ®). Diese erhalten Sie hier:

Von 02.04.22 bis 06.11.22 (außer 09.05 – 11.05.2022, 16.05 – 18.05.2022, 13.09 – 14.09.2022 und 19.09 – 21.09.2022) auf allen Strecken von agilis, DB Regio in Bayern und Baden-Württemberg und vielen anderen Eisenbahnunternehmen.

Berechtigung zur kostenfreien Rückfahrt nur bei Vorlage einer Fahrkarte für die Hinfahrt mit dem Zielbahnhof „Günzburg LEGOLAND®“ zusammen mit der Eintrittskarte für den Freizeitpark.

Ein BahnCard Rabatt wird nicht gewährt. Für Distanzen unter 100 km ist die Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt nur am aufgedruckten Geltungstag gültig.

Bei Fahrkarten mit Zielbahnhof „Günzburg LEGOLAND“ ist die Fahrt mit den Shuttlebussen im Preis inbegriffen.

Alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen den halben Preis.

Mitnahmeregelung: Bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis zu 14 Jahre können kostenfrei mitgenommen werden. Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschlandtarifverbundes.

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Blindenführhunden, Begleithunden und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.

Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Fahrradmitnahme.

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