RVV: 6-Monats- und Jahres-Abonnement

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Netz Nord

Geltungsbereich:Es berechtigt eine Person im aufgedruckten Kalendermonat zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Tarifzonen des RVV-Gebietes.
Gültigkeitszeitraum:6 bzw. 12 Monate.
Übertragbar:Ja.
Ermäßigung:Nicht möglich.
Preisvorteil:Sie bezahlen nur 5 bzw. 9 Monatsraten!
Vorteil:Von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (auch Heiligabend und Silvester) können ganztägig bis zu vier weitere Personen mitgenommen werden.
Preis:Abhängig von der gewählten Tarifzone des RVV.

Ausführliche Informationen

Ein Erwerb von RVV-Fahrscheinen ist an den agilis Automaten im Verbundgebiet und im Kundencenter der agilis in Regensburg möglich.

Die 6-Monats- und Jahres-Abonnements sind beim RVV-Kundenzentrum zu beantragen. Hier finden Sie mehr Infos.

Der RVV-Tarif gilt in den Zügen von agilis zwischen Neumarkt (Oberpf) – Regensburg Hbf – Straßkirchen und Münchsmünster – Regensburg Hbf – Eggmühl.

Zudem gilt dieser in den RVV-Bussen sowie im gesamten RVV-Verbundgebiet auch in den Zügen der anderen Bahnen.

Das 6-Monats- bzw. Jahres-Abonnement ist für eine Person gültig. Es berechtigt im aufgedruckten Kalendermonat zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Tarifzonen des RVV-Gebietes. Abo-Tickets gelten über den Gültigkeitsmonat hinaus noch für den ersten Werktag des folgenden Monats. Ist der erste Werktag ein Samstag, gelten die Tickets noch für den darauf folgenden Montag.

Von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen (auch Heiligabend und Silvester) können ganztägig bis zu vier weitere Personen mitgenommen werden.

Im Binnenverkehr zwischen Neumarkt i.d. Opf – Parsberg, Straßkirchen – Radldorf, Schwandorf- Bodenwöhr sowie zwischen Amberg und Sulzbach-Rosenberg kann das RVV-Ticket nicht genutzt werden .

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet. Die RVV Abo-Tickets sind übertragbar.

Verlorengegangene Abo-Tickets können wegen der Übertragbarkeit nicht ersetzt werden.

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Blindenführhunden, Begleithunden und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.

Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln.

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.

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