Geltungsbereich: | Gültig für Fahrten innerhalb des VGN, Reichweite entsprechend der gewählten Tarifstufe. |
Gültigkeitszeitraum: | Gilt an 31 aufeinanderfolgenden Kalendertagen mit frei wählbarem Anfangsdatum. |
Übertragbar: | Nein. |
Ermäßigung: | Nicht möglich. |
Preis: | Abhängig von der gewählten Tarifstufe. |
Ausführliche Informationen
Die Solo 31 berechtigt eine Person rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten innerhalb des VGN entsprechend der gewählten Tarifstufe. Sie gilt an 31 aufeinanderfolgenden Kalendertagen mit frei wählbarem Anfangsdatum.
Die Solo 31 ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem persönlichen Verbundpass. Es gibt keine Mitnahmeregelung.
Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich kostenlos.
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert.
Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Blindenführhunden, Begleithunden und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln. Besitzen begleitene Erwachsene eine gültige Einzelfahrkarte Kind oder Mehrfahrtenkarte Kind für ihr Fahrrad, können bis zu 3 kostenfrei mitfahrende Kinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen. Mehr Infos unter www.vgn.de.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.