Für Mobilitätseingeschränkte

Nutzen Sie einen Rollstuhl, einen Rollator oder weitere Hilfsmittel? Vielleicht sind Sie auch mit einem Kinderwagen unterwegs oder wegen einer Verletzung nur eingeschränkt mobil. Mit agilis reisen Sie entspannt und weitgehend barrierefrei. Unsere klimatisierten, geräuscharmen Triebfahrzeuge sorgen mit ihrem tiefen Einstieg, den großen, variablen Mehrzweckbereichen sowie einer behindertengerechten Toilette für eine sichere und angenehme Fahrt. Zudem haben unsere Fahrzeuge spezielle Rampen, um den Ein- und Ausstieg so komfortabel und einfach wie möglich zu gestalten.

Anmeldung

Bitte melden Sie Ihre Reise mit dem Rollstuhl nach Möglichkeit mindestens einen Tag im Voraus über unser kostenfreies Servicetelefon unter 0800 5892840 oder das Kontaktformular an. Wir benötigen lediglich das Datum Ihrer Reise, die Uhrzeit und/oder die Zugnummer sowie den Start- und Zielbahnhof.

Für einen reibungslosen Ablauf möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Anmeldung ist zwar nicht erforderlich, vereinfacht jedoch den Einstieg, da bereits im Voraus die Rampe bereitgestellt werden kann
  • Zur gesicherten Abstellung des Rollstuhls halten wir unsere dafür vorgesehenen Mehrzweckabteile bereit
  • Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Verbrennungsmotoren können leider nicht in unseren Zügen transportiert werden
  • Gemäß § 13 Abs. 1 unserer Beförderungsbedingungen können Sachen, darunter fallen auch Hilfsmittel wie Rollstühle oder sogenannte E-Scooter, nur befördert werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet wird. Die Grenzwerte zur Beförderung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen orientieren sich an der EU-Verordnung Nr. 1300/2014 (TSI PRM) Anlage M und dürfen aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht überschritten werden:
    • Breite: 700 mm zuzüglich 50 mm an jeder Seite für die Hände bei Fortbewegung
    • Länge: 1 200 mm zuzüglich 50 mm für die Füße
    • Höhe: Höchstens 1 375 mm einschließlich eines männlichen Rollstuhlfahrers
    • Wendekreis: 1 500 mm
    • Räder: Das kleinste Rad muss einen Spalt mit 75 mm horizontaler und 50 mm vertikaler Abmessung überwinden können.
    • Gewicht:
      • Elektro-Rollstühle, die ohne Schiebehilfe eine Einstiegshilfe überqueren können: Höchstgewicht 300 kg für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer (einschließlich Gepäck)
      • Handrollstühle: Höchstgewicht 200 kg für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer (einschließlich Gepäck)

Bitte führen Sie nach Möglichkeit einen Nachweis über die oben genannten Werte mit sich, die Sie im Zweifelsfall unserem Personal vor Ort vorzeigen können.

Die Stationsdatenbank Bayern und www.bahnhof.de geben Ihnen zudem Auskunft, ob Ihr Bahnhof barrierefrei ist. Über Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen informiert Sie die App DB Bahnhof live.

Hilfeleistungen am Bahnsteig/im Bahnhof

Ihr Ein-, Aus- oder Umstiegsbahnhof ist nicht barrierefrei? Dann erbringt der zuständige Infrastrukturbetreiber für Sie die benötigte Hilfeleistung. Gerne organisieren wir diese für Sie und informieren die zuständigen Stellen vor Ort. Eine Voranmeldung ist hierfür unbedingt erforderlich. Bitte melden Sie sich mindestens 24 Stunden vor Ihrer gewünschten Abfahrt telefonisch bei uns an, für Fahrten an einem Montag und nach Feiertagen mindestens 48 Stunden vor Ihrer Reise. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unseres Servicetelefons (Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 10-20 Uhr). Während dieser Zeiten können wir Ihnen zudem sogenannte Spontanhilfen organisieren, sofern diese an Ihrem Bahnhof möglich und die entsprechenden Mitarbeiter verfügbar sind.

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Einspruch “EBE”

Nutzt ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Ticket als Gegenleistung für die Beförderung zu kaufen. Fährt der Fahrgast ohne gültigen Fahrschein und wird er dabei erwischt, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Dies regelt §9 unserer Beförderungsbedingungen:

Aber es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrgast ohne sein Wissen oder unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird. In diesem Fall muss er die Vertragsstrafe bzw. das EBE, die im Fachjargon auch erhöhtes Beförderungsentgelt heißt, nicht bezahlen. Voraussetzung ist aber, dass er begründen oder nachweisen kann, dass er die Fahrt ohne gültigen Fahrschein nicht zu verantworten hat oder nicht verhindern konnte. In einem dieser Fälle können hier die notwendigen Unterlagen direkt beim zuständigen Bearbeiter online eingereicht werden.

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Fahrgastverhalten

Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals sind zu folgen.

Fahrgästen ist insbesondere untersagt:

  • sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten,
  • die Türen eigenmächtig zu öffnen,
  • Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  • während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
  • ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
  • die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege z. B. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
  • in den Fahrzeugen, einschließlich der Toilettenräume, zu rauchen oder elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) und Verdampfer zu benutzen,
  • Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere Fahrgäste dadurch belästigt werden,
  • Fahrzeuge und Betriebsanlagen zu betreten, die nicht zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind,
  • nicht für den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrichtungen zu öffnen oder zu betätigen,
  • bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisungen des Betriebspersonals die Fahrzeuge zu verlassen,
  • Fahrzeuge und Betriebsanlagen unbefugt zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,
  • in Fahrzeugen oder auf Bahnsteigen Fahrräder, Rollbretter, Inlineskates, Rollschuhe oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen,
  • ohne Erlaubnis zu musizieren,
  • in den Fahrzeugen Waren, Dienstleistungen oder Sammlungen ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens anzubieten bzw. durchzuführen.
  • Vom Betriebspersonal oder durch örtliche Anweisung kann das Essen oder Trinken untersagt werden.

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich. Ferner kann ein Reisender bei Verstößen zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden. Außerdem sind die Personalien anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises anzugeben.

Bildnachweis Beitragsbild: agilis/kaithomasdesign
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Mitnahme von Haustieren

Viele Fahrgäste möchten mit ihrem Hund oder ihrer Katze verreisen. Das ist in den agilis-Zügen möglich.

Bitte beachten sie folgende Regeln für den Transport von lebenden Tieren:

  • Kleine und ungefährliche Tiere (etwa bis zur Größe einer Hauskatze) können Sie in geeigneten Transportbehältern wie Handgepäck kostenlos mitnehmen.
  • Darüber hinaus können Hunde, die nicht in einem Transportbehälter untergebracht sind bzw. untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem Maulkorb versehen sind. Diese Hunde werden zum halben Fahrpreis befördert. Bei der Nutzung des Bayern-Tickets zählt ein zahlungspflichtiger Hund als Person/Erwachsener.
  • Blindenführhunde, Begleithunde und Polizeihunde werden kostenfrei befördert.

Hunde mit Maulkorb und an der Leine

Zur Sicherheit unserer Fahrgäste müssen Hunde mit Maulkorb und Leine gesichert sein. Ausnahme: Assistenzhunde (Blindenführhunde, Begleithunde) benötigen keinen Maulkorb. Der Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.

Bildnachweis Beitragsbild: agilis
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Fahrgastmagazin

Unser beliebtes Fahrgastmagazin PICO erscheint quartalsweise und informiert Sie über Wissenswertes zum Thema agilis und Bahnfahren allgemein. Für Jung und Alt ist immer etwas dabei. Das Magazin liegt in unseren Zügen im Einstiegsbereich aus und darf gerne kostenfrei mitgenommen werden.

Gerne können Sie sich für die ebenfalls kostenlose postalische Zustellung anmelden, indem Sie einfach eine E-Mail an marketing@agilis.de senden.

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Bequemes Reisen

Als Ihre Bahn in der Region ist es unser Anliegen, allen Kunden/innen ein bequemes Reisen mit der Bahn zu ermöglichen. Der Fahrzeugpool von agilis besteht ausschließlich aus modernen Triebwagen. Klimatisiertes und geräuscharmes Reisen gehört ebenso zum agilis-Fahrgefühl wie schwellenlose Einstiege und multifunktionale Innenräume in freundlichem Design. Im Netz Mitte stehen an jedem Sitzplatz sogar kostenlose Steckdosen für unsere Fahrgäste zur Verfügung. Barrierefreie, großzügige Toiletten runden das Angebot ab. Fahrgästen mit Rollstühlen oder Kinderwägen helfen unsere Servicekräfte im Zug gerne beim Einstieg.

Bildnachweis Beitragsbild: agilis/kaithomasdesign
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Fundsachen

Wie ist der Ablauf, bei Verlust eines Gegenstandes?

Jeder Gegenstand, der gefunden wird, wird von unseren Mitarbeitern in den Zügen sicher gestellt und oft auch sofort per Smartphone in eine Datenbank aufgenommen. In diesem Online-Fundbüro (einsehbar unter: www.agilis.de/service/fundsachen/), das für jedermann einsehbar ist, werden alle gefundenen Gegenstände aufgelistet und zwar nicht nur nach Fundnummern und Regionen sortiert, sondern auch nach Kategorien wie z. B. „Kleidung/Schuhe“ oder „Schlüssel“.

Gefundene Artikel können ihrem Eigentümer entweder in einem unserer agilis-KundenCenter persönlich übergeben oder gegen Kostenübernahme bequem nach Hause gesendet werden.

Natürlich gibt es unzählige Gegenstände, die auch nach Monaten nicht abgeholt wurden. Damit diese nicht ewig auf ihren Besitzer warten, werden diese Fundstücke sinnvoll wiederverwendet.

So werden alle Fundsachen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate) noch herrenlos sind, für einen guten Zweck versteigert oder gespendet.

Bildnachweis Beitragsbild: agilis
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