Einspruch “EBE”

Nutzt ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Ticket als Gegenleistung für die Beförderung zu kaufen. Fährt der Fahrgast ohne gültigen Fahrschein und wird er dabei erwischt, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Dies regelt §9 unserer Beförderungsbedingungen:

Aber es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrgast ohne sein Wissen oder unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird. In diesem Fall muss er die Vertragsstrafe bzw. das EBE, die im Fachjargon auch erhöhtes Beförderungsentgelt heißt, nicht bezahlen. Voraussetzung ist aber, dass er begründen oder nachweisen kann, dass er die Fahrt ohne gültigen Fahrschein nicht zu verantworten hat oder nicht verhindern konnte. In einem dieser Fälle können hier die notwendigen Unterlagen direkt beim zuständigen Bearbeiter online eingereicht werden.

Zurück zur Serviceübersicht

Fahrgastmagazin

Unser beliebtes Fahrgastmagazin PICO erscheint quartalsweise und informiert Sie über Wissenswertes zum Thema agilis und Bahnfahren allgemein. Für Jung und Alt ist immer etwas dabei. Das Magazin liegt in unseren Zügen im Einstiegsbereich aus und darf gerne kostenfrei mitgenommen werden.

Gerne können Sie sich für die ebenfalls kostenlose postalische Zustellung anmelden, indem Sie einfach eine E-Mail an marketing@agilis.de senden.

Zurück zur Serviceübersicht

Fundsachen

Wie ist der Ablauf, bei Verlust eines Gegenstandes?

Jeder Gegenstand, der gefunden wird, wird von unseren Mitarbeitern in den Zügen sicher gestellt und oft auch sofort per Smartphone in eine Datenbank aufgenommen. In diesem Online-Fundbüro (einsehbar unter: www.agilis.de/service/fundsachen/), das für jedermann einsehbar ist, werden alle gefundenen Gegenstände aufgelistet und zwar nicht nur nach Fundnummern und Regionen sortiert, sondern auch nach Kategorien wie z. B. „Kleidung/Schuhe“ oder „Schlüssel“.

Gefundene Artikel können ihrem Eigentümer entweder in einem unserer agilis-KundenCenter persönlich übergeben oder gegen Kostenübernahme bequem nach Hause gesendet werden.

Natürlich gibt es unzählige Gegenstände, die auch nach Monaten nicht abgeholt wurden. Damit diese nicht ewig auf ihren Besitzer warten, werden diese Fundstücke sinnvoll wiederverwendet.

So werden alle Fundsachen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate) noch herrenlos sind, für einen guten Zweck versteigert oder gespendet.

Bildnachweis Beitragsbild: agilis
Zurück zur Serviceübersicht