DT: 10er TagesTicket

Geltungsbereich

Das 10er TagesTicket wird für eine bestimmte Verbindung ausgestellt und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf der gewählten Relation an 10 frei wählbaren Tagen innerhalb von 30 Tagen.

Gültigkeitszeitraum

Das 10er TagesTicket gilt von einem beliebigen Tag an für 10 beliebige Tage innerhalb von 30 Tagen.

Vorteil

Flexible Wahl der Nutzungstage innerhalb von 30 Tagen.
Kostenvorteil im Vergleich zur Einzelfahrt oder Monatskarte.
Auch für Teilabschnitte auf der Strecke gültig.

Übertragbar

Nein.

Ermäßigung

Nicht möglich.

Preis

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Abhängig von der gewählten Verbindung.

Konditionen

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Das 10er TagesTicket wird für eine bestimmte Verbindung ausgestellt und berechtigt zur Fahrt an 10 frei wählbaren Tagen (=10 Tageskarten) innerhalb von 30 Tagen ab dem ersten Geltungstag auf der gewählten Relation (auch für Teilabschnitte auf der Strecke).

Vor Fahrtantritt ist je Reisetag ein auf der Fahrkarte gekennzeichnetes Feld mit dem jeweiligen Reisedatum unauslöschlich einzutragen. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Jedes ausgefüllte Feld berechtigt den Inhaber am jeweils eingetragenen Reisetag zu beliebig vielen Fahrten auf der gewählten Strecke. Die Felder, die innerhalb des 30-tägigen Zeitraums ab dem ersten Geltungstag nicht genutzt wurden, verfallen.

Die Geltungsdauer der Tageskarte beginnt um 00:00 Uhr des aufgedruckten Tages und geht bis 03:00 Uhr des Folgetages.

Das Ticket ist nicht übertragbar und berechtigt somit nur den Inhaber zur Nutzung.

Keine kostenfreie Mitnahme von Familienkindern oder weiteren Personen.

Erstattung und Umtausch des Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Das 10er TagesTicket ist für die 1. und 2. Klasse erhältlich. Fahrpreisberechnung für die gewünschte Relation und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschlandtarifverbundes.

Mitnahme von Hunden

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Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zählen bei der Fahrpreisermittlung als Person/Erwachsener.

Fahrradmitnahme

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Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.

Verhalten im Zug

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Bitte verteilen Sie sich gleichmäßig auf die Türen und achten Sie beim Einstieg auf das Rad-Symbol. Entfernen Sie Fahrradtaschen und Gepäck von den Fahrrädern bevor Sie einsteigen.

Bleiben Sie bitte nicht mit den Rädern im Eingangsbereich stehen, sondern gehen Sie zu den Fahrradstellplätzen durch.

Wenn möglich, sortieren Sie die Fahrräder bitte im Wagen nach Ausstiegshaltestellen und befestigen Sie die Fahrräder an den dafür vorgesehenen Haltevorrichtungen. Bitte halten Sie die Gänge frei.

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