DT: Baden-Württemberg-Ticket

Geltungsbereich

Gültig in ganz Baden-Württemberg für beliebig viele Fahrten in fast allen Nahverkehrszügen.

Gültigkeitszeitraum

Montag bis Freitag (Werktage): 9 bis 3 Uhr des Folgetages
Sa, So, 24.12., 31.12. und an den in ganz Baden-Württemberg gültigen gesetzlichen Feiertagen: 0 bis 3 Uhr des Folgetages.

Übertragbar

Nein.

Ermäßigung

Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit.

Varianten

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Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht gilt Sonntag bis Donnerstag von 18 bis 6 Uhr des Folgetages und Freitag, Samstag, am 23.12. und 31.12. sowie in der Nacht vor einem in ganz Baden-Württemberg gültigen Feiertag von 18 bis 7 Uhr des Folgetages.

Das bwTAG gilt von Montag bis Freitag ganztägig bis 3 Uhr des Folgetages.

Das Baden-Württemberg Ticket Young gilt analog wie Baden-Württemberg-Ticket aber für Personen unter 27 Jahren,

Preis

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Baden-Württemberg-Ticket: 25 Euro + 7 Euro pro weiterem Mitfahrer (max. 5 Personen);
1. Klasse: 33 Euro + jeweils 15 Euro pro Mitfahrer.
Baden-Württemberg-Ticket Nacht: 22 Euro + 7 Euro pro weiterem Mitfahrer (max. 5 Personen).
bwTAG: 33 Euro + 8 Euro pro weiterem Mitfahrer (max. 5 Personen).

Konditionen

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Das Baden-Württemberg-Ticket gilt in ganz Baden-Württemberg in fast allen Nahverkehrszügen, einen Tag für eine Gruppe von bis zu fünf Personen. Zusätzlich gilt es bis zu einzelnen Bahnhöfen außerhalb Baden-Württembergs, im agilis-Netz Mitte zwischen Ulm Hbf und Neu-Ulm. Gilt werktags von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages und samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Es gibt einen Hauptnutzer und bis zu vier zahlende Mitreisende. Der Preis für die 2. Klasse beträgt 25 Euro für den Hauptnutzer zzgl. jeweils 7 Euro pro Mitreisendem, für die 1. Klasse 33 Euro für den Hauptnutzer zzgl. jeweils 15 Euro pro Mitreisendem. Beim personenbedienten Verkauf ist der Preis pro Fahrkarte um 2 Euro höher. Ein Übergang in die 1. Klasse ist möglich.

Das Baden-Württemberg-Ticket Young gilt analog wie das Baden-Württemberg-Ticket aber für alle Personen unter 27 Jahren. Der Preis für die 2. Klasse beträgt 22 Euro für den Hauptnutzer zzgl. jeweils 7 Euro pro Mitreisendem.

Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht gilt Sonntag bis Donnerstag von 18 bis 6 Uhr des Folgetages und Freitag, Samstag, am 23.12. und 31.12. sowie in der Nacht vor einem in ganz Baden-Württemberg gültigen Feiertag von 18 bis 7 Uhr des Folgetages. Der Preis für die 2. Klasse beträgt für den ersten Nutzer 22 Euro + jeweils 7 Euro pro Mitreisendem. Beim personenbedienten Verkauf ist der Preis pro Fahrkarte um 2 Euro höher. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.

Das bwTAG: gilt von Montag bis Freitag ganztags bis 3 Uhr des Folgetages (am Samstag, Sonntag und Feiertagen gilt das Baden-Würtemmberg-Ticket). Es gibt einen Hauptnutzer und bis zu vier zahlende Mitreisende. Der Preis für die 2. Klasse beträgt 33 Euro für den Hauptnutzer zzgl. jeweils 8 Euro pro Mitreisendem, für die 1. Klasse 41 Euro für den Hauptnutzer zzgl. jeweils 16 Euro pro Mitreisendem. Beim personenbedienten Verkauf ist der Preis pro Fahrkarte um 2 Euro höher. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.

Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich kostenlos. Es können nun zusätzlich zu den 1-5 Personen beliebig viele Kinder im Alter von 0 bis einschl. 5 Jahre sowie bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitgenommen werden. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden diese Kinder nicht mitgezählt. Weitere Kinder im Alter von 6 bis einschl. 14 Jahre (mehr als 3) sind entweder als kostenpflichtige Personen auf dem Baden-Württemberg-Ticket zu erfassen oder für sie ist eine eigene Fahrkarte zu erwerben.

Bitte tragen Sie vor Reisebeginn in den dafür vorgesehenen Feldern bzw. auf der Rückseite des Tickets Vorname und Nachname aller auf diesem Ticket reisenden Personen (außer der kostenfrei mitreisenden Kinder) bzw. den Hinweis „Hund“ ein. Die Eintragung muss unauslöschlich (also z.B. mit Kugelschreiber) und in Druckbuchstaben erfolgen. Die Änderung der Gruppengröße nach Antritt der Fahrt (nachträglicher Zustieg, früherer Ausstieg) ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppengröße beim Fahrkartenkauf bereits feststeht. Das Nachlösen von Mitfahrer-Fahrkarten ist nicht möglich.

Bitte legen Sie bei der Fahrscheinkontrolle auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis vor.

Eine Erstattung oder ein Umtausch sind bei beiden Tickets ausgeschlossen.

Mitnahme von Hunden

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Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zählen bei der Fahrpreisermittlung als Erwachsener.

Fahrradmitnahme

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Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.