RVV: 50-Streifen-Ticket
Geltungsbereich
Für eine einfache Fahrt innerhalb des RVV, abhängig von der gewählten Tarifstufe. Rück- und Rundfahrten sind unzulässig.
Gültigkeitszeitraum
Es gilt bei Fahrten bis drei Tarifzonen höchstens 90 Minuten (1 ½ Stunden), bei Fahrten über vier und mehr Tarifzonen höchstens 150 Minuten (2 ½) ab Entwertung.
Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Höchstfahrzeiten erlaubt.
Vorteil
Mit Streifen-Tickets können mehrere Personen gleichzeitig fahren, wenn für jede Person die benötigte Streifenanzahl bei Fahrtantritt gesondert entwertet wird.
Übertragbar
Nach Entwertung nicht übertragbar.
Hier erhalten Sie das Ticket
Ein Erwerb von RVV-Fahrscheinen ist an den agilis Automaten im Verbundgebiet und im Kundencenter der agilis in Regensburg möglich.
Das 50-Streifen-Ticket ist ausschließlich über die RVV-App erhältlich.
Das Streifen-Ticket ist in allen Vorverkaufsstellen, am Automaten, im Bus (mit einem Aufpreis 2,00€) oder über die RVV-App erhältlich.
Das Streifen-Ticket U21 (für Jugendliche und Erwachsene vom 15. bis zum 21. Geburtstag) ist über die RVV-App und in allen Vorverkaufsstellen erhältlich.
Varianten
Streifen-Ticket und Streifen-Ticket U21 (für Jugendliche und Erwachsene vom 15. bis zum 21. Geburtstag).
Konditionen
Der RVV-Tarif gilt in den Zügen von agilis zwischen Neumarkt (Oberpf) – Regensburg Hbf – Straßkirchen und Münchsmünster – Regensburg Hbf – Eggmühl.
Zudem gilt dieser in den RVV-Bussen sowie im gesamten RVV-Verbundgebiet auch in den Zügen der anderen Bahnen.
Das 50-Streifen-Ticket sowie die Varianten: Streifen-Ticket und Streifen-Ticket U 21 (für Jugendliche und Erwachsene vom 15. bis zum 21. Geburtstag) sind verbundweit für eine Person gültig. Es berechtigt zu einer Fahrt über die angegebene Zahl der Tarifzonen. Vor Fahrtantritt müssen das 50-Streifen-Ticket, das Streifen-Ticket und das Streifen-Ticket U 21 entwertet werden. Mit Streifen-Tickets können mehrere Personen gleichzeitig fahren, wenn für jede Person die benötigte Streifenanzahl bei Fahrtantritt gesondert entwertet wird.
Es gilt bei Fahrten bis drei Tarifzonen höchstens 90 Minuten (1 ½ Stunden), bei Fahrten über vier und mehr Tarifzonen höchstens 150 Minuten (2 ½ Stunden) ab Entwertung. Bei Überschreitung dieser Höchstfahrzeiten ist ein neuer Fahrschein zu lösen. Dies gilt nicht bei betriebsbedingten Verspätungen. Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Höchstfahrzeiten erlaubt.
Umsteigen in Zielrichtung ist beliebig oft möglich. Rück- und Rundfahrten sind jedoch unzulässig.
Im Binnenverkehr zwischen Neumarkt i.d. Opf – Parsberg, Straßkirchen – Radldorf, Schwandorf- Bodenwöhr sowie zwischen Amberg und Sulzbach-Rosenberg kann das 50-Streifen-Ticket, Streifen-Ticket bzw. Streifen-Ticket U21 nicht genutzt werden .
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet. Das Ticket ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Mitnahme von Hunden
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.
Fahrradmitnahme
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Pro Fahrrad und Fahrt ist eine Fahrkarte entsprechend der Fahrtstrecke zu lösen oder zu stempeln.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.