VGI: 365-Euro-Ticket VGI

Geltungsbereich

Gültig für beliebig viele Fahrten im VGI-Gebiet.

Gültigkeitszeitraum

Gilt als Jahresticket an 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.

Übertragbar

Nein.

Ermäßigung

Nicht möglich.

Hier erhalten Sie das Ticket

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Ein Erwerb von VGI-Fahrscheinen ist bei agilis nicht möglich. Das 365-Euro-Ticket VGI ist bei der DB, bei der BRB (im Anwendungsbereich des VGI-Tarifs) bzw. über den Onlineshop der INVG erhältlich..

Hier geht’s zur VGI-Website.

Berechtigte

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Das 365-Euro-Ticket VGI kann von folgenden Personengruppen erworben und genutzt werden:

  • Auszubildenden
  • Schülerinnen und Schülern
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und Bundesfreiwilligendienstleistenden

Es ist nicht gültig für Studierende. Wohnsitz und Schule/Ausbildungsstätte müssen beide im VGI-Verbundgebiet liegen.

Konditionen

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Das 365-Euro-Ticket VGI ist ein Jahresticket mit Ratenzahlung oder jährlicher Zahlweise, das für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate gültig ist. Es ist verbundweit für beliebig viele Fahrten gültig.

Das 365-Euro-Ticket ist eine personenbezogene Fahrkarte. Zur Nutzung ist ein Nachweisdokument (Bestätigung der Schule, Lehrvertrag bzw. besonderer Ausweis) mitzuführen und bei der Fahrscheinkontrolle vorzuzeigen.

Eine Rückerstattung ist nach dem ersten Geltungstag grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur in nachgewiesenen Härtefällen möglich (im Todesfall oder wegen Wegzuges aus dem VGI-Verbundgebiet). In diesen Fällen wird für jeden nicht genutzten Kalendertag 1,00€ erstattet.

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet. Das Ticket ist nicht übertragbar. Eine Mitnahmemöglichkeit ist ausgeschlossen.

Mitnahme von Hunden

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Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) werden im Behältnis kostenfrei befördert. Alle anderen Hunde, mit Ausnahme von Assistenzhunden (wie z.B. Blindenführhunden) und Polizeihunden, sind kostenpflichtig und zahlen den halben Normalpreis.

Fahrradmitnahme

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Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang. Für das Fahrrad ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zur Fahrradmitnahme.