Zügig beantwortet: Was muss ich mit Tieren im Zug beachten?

Tapsige Hundepfoten auf dem Bahnsteig, ein zufriedenes Schnurren auf dem Schoß – viele Reisende möchten ihre tierischen Freunde auch unterwegs dabeihaben. Damit Sie die Fahrt genießen können, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Welche Tiere dürfen eigentlich mitfahren – und wie?

Kleine, ungefährliche Haustiere, zum Beispiel Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen, reisen kostenlos mit agilis – vorausgesetzt, sie sitzen in einer geschlossenen, sicheren Transportbox. Diese sollte stabil sein und so gestaltet, dass andere Fahrgäste sich nicht gestört oder gefährdet fühlen. Am besten stellen Sie die Box unter den Sitz oder sicher neben sich, solange kein Fahrgast den Platz benötigt. 

Was gilt für größere Hunde?

Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen können, benötigen ein Ticket zum halben Fahrpreis. Wichtig: Beim Bayernticket zählt ein Hund als eine „erwachsene Person“. Für die Sicherheit aller gilt: Der Hund muss während der gesamten Fahrt angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Das gilt auch im Bahnhof und beim Ein- und Aussteigen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Blindenführhunde, anerkannte Assistenzhunde und Diensthunde der Polizei dürfen immer kostenlos mitfahren. Blinden- und Begleithunde sind zudem von der Maulkorbpflicht ausgenommen.

Sie wollen mehr darüber wissen?

Ein unterhaltsames Video zum Thema „Haustiere im Zug“ finden Sie in unserem neuen agilis Bahnguide unter www.agilis.de/videos. Hier beleuchten wir kurz & kompakt auch andere Aspekte rund ums Zugfahren.