FAQ

Finden Sie hier die Antworten auf die uns häufigsten gestellten Fragen.

Allgemein

Wem melde ich, dass eine Automatenstörung vorliegt?

Fahrkartenautomatenstörungen können Sie bequem hier melden:

Was kann ich machen, wenn ich mir am Fahrkartenautomaten aus Versehen ein falsches Ticket gekauft habe?

Grundsätzlich werden Fahrscheine, die an agilis-Automaten, im agilis-Webshop, über unsere Servicekräfte oder in den agilis- Kundencentern erworben wurden nur durch unseren Vertriebsdienstleister Transdev Vertrieb erstattet.

Im Netz Mitte können Fahrgäste in den agilis-Kundencentern in Regensburg, Straubing, und Dillingen eine Erstattung von Fahrscheinen beantragen. Eine Erstattung in DB Reisezentren oder Kundencentern anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen ist nicht möglich!

Alternativ senden Sie den Erstattungsantrag inkl. dem Originalticket/den Originaltickets postalisch an folgende Adresse:
Transdev Service GmbH
Passage 3-5
17034 Neubrandenburg.

Hier Erstattungsantrag downloaden: 

Was sind Sonderzüge?

Sonderzüge sind zusätzliche Züge, die zur Entlastung an reisestarken Tagen wie Feiertagen, Groß-Veranstaltungen wie das Gäubodenvolksfest oder Sport-Events eingesetzt werden. Diese sind nicht gesondert gekennzeichnet. Die Züge werden zusätzlich eingesetzt, sind im Fahrplan integriert und können wie gewohnt gebucht werden. (Ausnahme: Sogenannte Event-Züge, die meist nur mit einem Extraticket z.B. der Eintrittskarte genutzt werden können und besonders gekennzeichnet sind.)

Warum gibt es das Fahrgastrechte-Portal?

Nach den Fahrgastrechten haben die Kunden umfangreiche, einheitliche Entschädigungsansprüche gegenüber allen Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Um den Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsunterlagen bei verschiedenen Unternehmen zu ersparen, haben die teilnehmenden Eisenbahnen ein Formular für alle Ansprüche aufgelegt.

Mit dem Fahrgastrechte-Formular erfragen wir vom Fahrgast ausschließlich die zur Bearbeitung seines Entschädigungsfalls benötigten Angaben:

  • Wie war Ihr geplanter Reiseverlauf?
  • Wie war Ihr tatsächlicher Reiseverlauf?
  • In welcher Form wünschen Sie Ihre Entschädigung?

Somit unterstützt das Fahrgastrechte-Formular gleichzeitig die zügige Bearbeitung der Ansprüche, da Rückfragen zu fehlenden Daten vermieden werden.

Warum können nicht immer alle Anschlüsse zwischen Zügen oder Zug und Bus garantiert werden?

Bei der Vielzahl der bestehenden Anschlussmöglichkeiten an den einzelnen Umsteigebahnhöfen müssen hinsichtlich des Fahrgastaufkommens klare Prioritäten gesetzt werden. Der Fahrplan für ganz Bayern wird von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) entsprechend entwickelt.

Es ist leider nicht immer möglich, allen Fahrgastinteressen im Einzelnen gerecht zu werden. Sollte sich auf Ihrer Fahrt herausstellen, dass ein geplanter Anschluss evtl. nicht gehalten werden kann, sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter im Zug an. Wir werden den gewünschten Anschluss vormerken lassen; eine Anschlussgarantie können wir Ihnen leider nicht geben.

Wo kann ich sehen, ob die agilis-Züge pünktlich sind?

Direkt auf unserer Webseite im Live-Verbindungscheck oder unter bahn.de

An manchen Stationen halten die agilis-Züge nicht direkt am Bahnsteigzugang. Warum können die Züge nicht näher am Aufgang vom Bahnsteig oder Wartehäuschen halten?

Unsere Lokführer sind an betriebliche Vorgaben des Infrastrukturunternehmens (Deutsche Bahn) gebunden. Oftmals existieren sogenannte Haltetafeln; diese Tafeln geben genau an, wo unser Triebfahrzeugführer den Zug zum Halten bringen muss. Wir stehen mit der DB in Kontakt, damit diese Tafeln mittelfristig entsprechend unserer Fahrzeuglängen versetzt werden und Sie keine unnötigen Wege zurücklegen müssen.

Mein Zug ist ausgefallen, wer kommt für die Kosten für ein Hotel bzw Taxi auf?

Alle Infos zu Ihren Rechten vor, während und nach Ihrer Fahrt finden Sie unter: www.fahrgastrechte.info

Betriebliche Abläufe

Wer ist für die Instandhaltung der Infrastruktur (Schienennetzes) sowie für die Sauberkeit und Ausstattung der Bahnhöfe und Haltepunkte zuständig?

Die Infrastruktur – also die Gleise und auch die Bahnhöfe – gehören nach wie vor der Deutschen Bahn AG. agilis erbringt mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal die Betriebsleistung auf der vorhandenen Infrastruktur und zahlt dafür, ähnlich einer Maut, Nutzungsgebühren. Die Ansagen und Anzeigen an den Bahnhöfen werden von der Deutschen Bahn gesteuert. agilis liefert alle notwendigen Daten an die entsprechenden Stellen, damit z. B. Durchsagen an den Bahnhöfen im agilis-Bedienungsgebiet erfolgen können.

Wie werden Änderungswünsche berücksichtigt?

agilis steht in ständigem Kontakt mit der BEG, um den Fahrplan und die Kapazitäten immer wieder zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse unserer Fahrgäste anzupassen. Leider ist es kurzfristig nicht einfach möglich, einen Triebwagen oder Wagen anzuhängen, da die notwendige Anzahl an Fahrzeugen auf Basis der beschriebenen Vorgaben gekauft wurde. Ihre Hinweise werden gesammelt, aufbereitet und an die BEG für mögliche Änderungen weitergeleitet. Da der Bau und die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen ca. zwei Jahre dauert, ist es selbst bei deutlichen Fahrgaststeigerungen nicht möglich, direkt zu reagieren. In solchen Fällen ist oftmals Geduld von Fahrgästen, Mitarbeitern und Unternehmen gefragt.

Wer bestimmt, wann die Züge fahren und wieviele Sitzplätze angeboten werden?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) plant, organisiert und finanziert den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern. Da es sich um öffentliche Leistungen handelt, werden die Verkehrsleistungen ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Ausschreibungen finden drei bis fünf Jahre im Voraus statt, da der Bau der Fahrzeuge entsprechenden Vorlauf benötigt. Grundlage dieser Ausschreibungen sind detaillierte Mindestvorgaben, beispielsweise wie viele Züge wann fahren sollen, wie viele Sitzplätze je Zugleistung mindestens zur Verfügung gestellt werden müssen, welche Komfortmerkmale die Züge aufzuweisen haben, wie hoch die Begleitquote der Züge zu sein hat und vieles mehr. Die geforderten Leistungen der BEG setzt agilis konsequent um, wie z. B. den Fahrplan oder auch die Anzahl der geforderten Sitzplätze.

An manchen Stellen halten die agillis-Züge nicht direkt am Bahnsteigzugang. Warum können die Züge nicht näher am Aufgang zum Bahnsteig oder Wartehäuschen fahren?

Unsere Lokführer sind an betriebliche Vorgaben des Infrastrukturunternehmens (Deutsche Bahn) gebunden. Oftmals existieren sogenannte Haltetafeln; diese Tafeln geben genau an, wo unser Triebfahrzeugführer den Zug zum Halten bringen muss. Wir stehen mit der DB in Kontakt, damit diese Tafeln mittelfristig entsprechend unserer Fahrzeuglängen versetzt werden und Sie keine unnötigen Wege zurücklegen müssen.

Wie funktioniert die Erstellung des Fahrplans

Letztlich interessiert den Reisenden doch nur eines: Der Zug soll pünktlich am Bahnsteig vorfahren und ebenso zur angegebenen Zeit sein Fahrtziel erreichen. Gleiches gilt für den Endkunden im Güterverkehr, dem daran liegt, dass sein zu transportierendes Gut rechtzeitig abgeholt oder bereitgestellt wird. Eigentlich ganz einfach – so scheint es …

140 KONSTRUKTEURE IM NETZFAHRPLAN DER DB NETZ AG
Damit der Bahnverkehr bundesweit konfliktfrei, in hoher Qualität und möglichst nahtlos ineinandergreifend funktioniert, arbeiten hinter den Kulissen etwa 140 Konstrukteure beim Netzfahrplan der DB Netz AG daran, dass auf dem rund 33.400 Kilometer langen Schienennetz für jeden der täglich 40.000 Personen- und Güterzüge ein passender freier Abschnitt gefunden werden kann.
Diese Aufgabe erinnert mitunter an die Quadratur des Kreises. So sollen etwa lange Wartezeiten vermieden und Fahrtzeiten möglichst kurz gehalten werden. Die Umsteigedauer hingegen ist ausreichend lang zu bemessen. Zudem muss der Fahrplan neue oder weiterentwickelte Infrastruktur, Forderungen des Gesetzgebers, Baumaßnahmen und Kapazitätsengpässe abbilden. Bei alledem soll er Taktverkehre und Anforderungen des Güterverkehrs integrieren und so robust sein, dass unter Verspätungen einzelner Züge nicht die gesamte Pünktlichkeit leidet. Um all diese Faktoren bis zum Fahrplanwechsel am zweiten Sonntag im Dezember unter einen Hut zu bekommen, brauchen die Fahrplaner einen vergleichsweise langen Vorlauf.

EINEINHALB JAHRE PLANUNG FÜR DEN FAHRPLANWECHSEL
Die Planung des Netzfahrplans beginnt bereits 1 1/2 Jahre im Vorlauf in Abstimmung mit allen beteiligten Eisenbahnunternehmen, um sicherzustellen, dass das Konstrukt Pünktlichkeit und einen lückenlosen Zugverkehr gewährleistet.

So entsteht der Plan:
1 1/2 Jahre vor dem Fahrplanwechsel wird die verfügbare Infrastruktur festgeschrieben. Eisenbahnverkehrsunternehmen wie agilis werden über Planungsprämissen im neuen Fahrplanjahr informiert. Dazu zählen beispielsweise Baumaßnahmen.

Pünktlichkeit

Unsere Züge brausen z. T. mit 160 km/h durch Bayern und bringen Sie sicher an Ihr Ziel. Ganz wichtig dabei natürlich: Pünktlichkeit. Die Pünktlichkeitsstatistik bei agilis fällt sehr gut aus: Im Jahresdurchschnitt verkehren unsere Züge im Netz Mitte zu 94,7 % und im Netz Nord zu 96,1 % pünktlich.*

Dennoch, auch wir kommen manchmal leider zu spät. Ärgerlich für Sie als Kunde, genauso ärgerlich auch für uns, denn in den meisten Verspätungsfällen können wir bei agilis die Gründe nicht beeinflussen.

Ursachen für Verspätungen

Außerplanmäßige Zugüberholungen und Zugfolge
agilis teilt sich die Gleise mit Zügen anderer Verkehrsunternehmen, z. B. dem Fernverkehr (IC und ICE), Güterzügen oder anderen Regionalzügen.

Im Schienenverkehr gibt es dazu Regeln: Der Fernverkehr hat grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Regionalverkehr, d. h., unser Zug muss beispielsweise einen verspäteten ICE abwarten und vorbeilassen. Das bedeutet natürlich auch Verspätung für uns.

Weichen- oder Stellwerkstörungen
Weichen bestimmen die Richtung, in die unsere Züge fahren, und werden zentral über das sogenannte Stellwerk gesteuert. Doch Wetter und andere Umwelteinflüsse können die Weichen stören. Das kann zum Beispiel durch Schnee und Eis, heruntergefallene Äste oder auch Müll passieren. Ist eine Weiche nicht mehr üb

Signalstörungen
Sogenannte Signalabstände auf den Bahnstrecken sorgen dafür, dass Ihre Sicherheit garantiert wird, denn Signale stellen sicher, dass eine Strecke auch wirklich frei ist. Allerdings können Signale manchmal ausfallen oder Rot anzeigen, obwohl die Strecke eigentlich frei ist. In einer solchen Situation muss ein Lokführer an dem Signal warten, bis die Signalstörung behoben ist. Bleibt die Störung bestehen, darf ein Lokführer in bestimmten Fällen nach Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter mit schriftlichen Befehl
langsam auf Sicht weiterfahren. Erst wenn das Signal wieder störungsfrei funktioniert, kann der Verkehr ohne Verspätung weiterfließen. Das sind natürlich nicht einzigen Gründe. Die folgenden Probleme erklären wir Ihnen in der nächsten Ausgabe:
· Oberleitungsstörungen
· Folgeverspätungen
· Bauarbeiten auf der Strecke
· Streckensperrungen, z. B. aufgrund von umgestürzten Bäumen oder Personen im Gleisbereich

weitere Ursachen für Verspätungen

  • Warten auf Anschlussreisende
  • Warten auf entgegenkommende Züge
  • Unfälle (Personen-, Bahnübergangsunfälle)
  • Gegenstände im Gleisbereich / in der Oberleitung
  • Personen im Gleisbereich
  • Weichen-, Signal-, Bahnübergangsstörungen
  • Witterung wie Stürme, hier wird u. a. eine Langsam-fahrt angeordnet
  • Böschungsbrände
  • Verzögerungen bei Ein- und Ausstieg
  • Zugfolge
  • Schmierfilm auf den Gleisen
  • Bauarbeiten
  • Defekte an einem Triebfahrzeug
  • Verspätete Zugleistungen die den Fahrweg anderer Züge „behindern“
Klimaschonender Betrieb

Unter anderem wird bei agilis die energiesparende Abstellung eingesetzt, mit der zwei Drittel der Energie gegenüber einer nicht-energiesparenden Abstellung eingespart wird. Zusätzlich werden alle vier Jahre sogenannte Energieaudits nach DIN EN 16247 durchgeführt. Dabei werden u.a. Energiedaten ausgewertet und durch den Auditor Möglichkeiten für weitere Verbesserungen aufgezeigt. So verbessern wir uns immer weiter in Sachen klimaschonender Maßnahmen.

Energiesparendes Fahren

Bei agilis wird ein sogenanntes Fahrerassistenzsystem (FAS) eingesetzt. Den Triebfahrzeugführern werden damit in Echtzeit Handlungsanweisungen in den Führerstand eingespielt. Alle Daten, die auf der Strecke für den Zug und seine Geschwindigkeit relevant sind, werden präzise genutzt. Der Triebfahrzeugführer erhält Hinweise, wann der Zug zu beschleunigen ist oder ausrollen kann, um mit möglichst wenig Energieverbrauch pünktlich ans Ziel zu kommen. Dabei werden Streckentopografien und Fahrplandaten berücksichtigt und mit aktuellen GPS-Informationen über die Position und Geschwindigkeit des Zuges abgeglichen. Aus diesen Parametern berechnet das System die notwendigen Fahranweisungen.

Unser Ziel ist, keine Energie durch mechanisches Bremsen zu verschwenden und dabei die geringe Reibung des Systems Rad-Schiene zu nutzen. Insbesondere auf ebenen Strecken und Strecken mit Gefälle kann ein Zug nach Erreichen der Zielgeschwindigkeit durch sein hohes Gewicht und die sehr geringen Reibungsverluste über weite Strecken ausrollen, ohne viel an Tempo zu verlieren – ganz ohne Strom oder Treibstoff zu verbrauchen. Idealerweise rollt der Zug ohne Bremsen pünktlich bis an den Bahnsteig – ein Komfortgewinn auch für die Reisenden. Wenn dennoch Bremsen erforderlich ist, wird die Bremsenergie in elektrischen Strom umgewandelt und in die Oberleitung zurückgespeist. agilis schult seine Triebfahrzeugführer schon seit Jahren darin, auf der Schiene so energiesparend wie möglich zu fahren. In der Ausbildung, im regelmäßigen Fortbildungsunterricht oder bei speziellen Simulatortrainings wird eine effiziente Fahrweise und die Nutzung des digitalen Fahrerassistenten geübt.

Mit welchem Strom fährt agilis

Unser Strombezug entspricht weitgehend dem deutschen Energiemix. Die erneuerbaren Energien nehmen im Bahnstrom allgemein einen stetig wachsenden Anteil ein.

Fahrt in unseren Zügen

Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Zugausfall oder Verspätung?

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort haben Sie auch bei zuggebundenen Fahrkarten folgende Optionen:

  • Sie können bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen.
  • Sie können die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann.
  • Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Ausgenommen von dieser Regel sind reservierungspflichtige Züge, z.B. Nachtzüge.

Nutzung eines „höherwertigen“ Zuges
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen einen höherwertigen Zug (z. B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte beziehungsweise den Aufpreis bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte zurückfordern.

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z. B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Seit Mitte 2009 regelt das sog. Servicecenter Fahrgastrechte Erstattungsangelegenheiten im Falle von Verspätungen oder Zugausfällen zentral für fast alle Eisenbahnen in Deutschland.

Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust (ausgenommen höhere Gewalt) bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten kann der Fahrgast:

  • von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • bei Nutzung einer Teilstrecke sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen
  • bei Reiseabbruch und Rückkehr zum Ausgangsbahnhof, sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Bitte füllen Sie das Fahrgastrechteformular aus und senden es an: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main

www.fahrgastrechte.info

Gibt es im Zug WLAN?

Im Netz Mitte (RDO) gibt es seit 2023 kostenfreies Wlan im Zug. Wlan-Name: agilis-wifi.

Was muss ich tun, damit ich frühzeitig erfahre, wenn Sich für meine Reise etwas ändert.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, unseren Fahrplanabweichungsnewsletter für ihre gewünschte Strecke zu abonnieren. Hier erhalten Sie mit ausreichend Vorlaufzeit alle Fahrplanabweichungen für Ihre gewählte Strecke.

Sollte Ihre Strecke agilis-übergreifend sein, wäre es auch ratsam, ein bis zwei Wochen vorher Ihre Reiseverbindung auf bahn.de zu überprüfen.

Wieso lässt sich die Toilettentür so schwer von Hand öffnen?

Die WC-Türen in unseren Zügen öffnen sich selbsttätig nach Drücken des grünen Automatikknopfes neben der WC-Tür. Bitte schließen Sie die Toilette im Inneren ebenso durch Betätigen des grünen Automatikknopfes und verriegeln Sie anschließend manuell die Tür mit Hilfe des vorhandenen Drehschalters.

Warum dauert es immer ein paar Sekunden, bis sich die Tür am Fahrzeug öffnet, wenn der Knopf gedrückt wurde

Sobald der Lokführer den Türöffner freigegeben hat, leuchtet dieser an der Tür grün auf. Wenn Sie jetzt diesen Knopf betätigen, fährt außen an der Unterseite der Tür eine Einstiegshilfe aus. Erst wenn dieser Schiebetritt vollständig ausgefahren ist, öffnen sich die Türen.

Mitnahme von Haustieren

Viele Fahrgäste möchten mit ihrem Hund oder ihrer Katze verreisen. Das ist in den agilis-Zügen möglich.

Bitte beachten sie folgende Regeln für den Transport von lebenden Tieren:

  • Kleine und ungefährliche Tiere (etwa bis zur Größe einer Hauskatze) können Sie in geeigneten Transportbehältern wie Handgepäck kostenlos mitnehmen.
  • Darüber hinaus können Hunde, die nicht in einem Transportbehälter untergebracht sind bzw. untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem Maulkorb versehen sind. Diese Hunde werden zum halben Fahrpreis befördert. Bei der Nutzung des Bayern-Tickets zählt ein zahlungspflichtiger Hund als Person/Erwachsener.
  • Blindenführhunde, Begleithunde und Polizeihunde werden kostenfrei befördert.

Hunde mit Maulkorb und an der Leine

Zur Sicherheit unserer Fahrgäste müssen Hunde mit Maulkorb und Leine gesichert sein. Ausnahme: Assistenzhunde (Blindenführhunde, Begleithunde) benötigen keinen Maulkorb. Der Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.

SEV-Newsletter

Schnell registrieren und immer auf dem aktuellsten Stand sein:

Der Abweichungs-Newsletter informiert Sie per E-Mail rechtzeitig über geplante und schnell über kurzfristige Fahrplanabweichungen auf den agilis-Strecken. Wählen Sie einfach die Strecken aus, welche Sie häufig nutzen und Sie verpassen keine Meldung mehr. Informiert über die geplante Fahrplanänderung werden Sie, bei erfolgreicher Registrierung, per E-Mail. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit den SEV-Newsletter wieder abzubestellen.

Infos für Mobilitätseingeschränkte

Nutzen Sie einen Rollstuhl, einen Rollator oder weitere Hilfsmittel? Vielleicht sind Sie auch mit einem Kinderwagen unterwegs oder wegen einer Verletzung nur eingeschränkt mobil. Mit agilis reisen Sie entspannt und weitgehend barrierefrei. Unsere klimatisierten, geräuscharmen Triebfahrzeuge sorgen mit ihrem tiefen Einstieg, den großen, variablen Mehrzweckbereichen sowie einer behindertengerechten Toilette für eine sichere und angenehme Fahrt.

Unsere Fahrzeuge sind mit einer speziellen Rampe  ausgestattet. Für einen reibungslosen Einstieg melden Sie sich bitte über unser Servicetelefon an. Die anderen Fahrgäste bitten wir um Rücksicht, Rollstuhlfahrer haben an der Rampe selbstverständlich Vorrang. In all unseren Zügen stehen Mehrzweckabteile für eine sichere und angenehme Reise mit Ihrem Rollstuhl zur Verfügung. Zudem haben unsere Fahrzeuge spezielle Rampen, um den Ein- und Ausstieg so komfortabel und einfach wie möglich zu gestalten.

Für einen reibungslosen Ablauf möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Anmeldung ist zwar nicht erforderlich, vereinfacht jedoch den Einstieg, da hierbei bereits im Voraus die Rampe bereitgestellt werden kann
  • Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Verbrennungsmotoren können leider nicht in unseren Zügen transportiert werden
  • Das sichere Abstellen des Rollstuhls ist nur in den hierfür bereitgestellten Bereichen möglich

Bitte melden Sie Ihre Reise mit dem Rollstuhl nach Möglichkeit mindestens einen Tag im Voraus über unser kostenfreies Servicetelefon unter 0800 5892840 (rund um die Uhr) oder das Kontaktformular an. Wir benötigen lediglich das Datum Ihrer Reise sowie den Start- und Zielbahnhof.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrer geplanten Reise über unser kostenloses Servicetelefonunter 0800 5892840 rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Stationsdatenbank Bayern und www.bahnhof.de geben Ihnen zudem Auskunft, ob Ihr Bahnhof barrierefrei ist. Über Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen informiert Sie die App DB Bahnhof live.

Ich muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, da ich kein gültiges Ticket hatte. Bin damit nicht einverstanden und will Einspruch einlegen.

Nutzt ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Ticket als Gegenleistung für die Beförderung zu kaufen. Fährt der Fahrgast ohne gültigen Fahrschein und wird er dabei erwischt, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Dies regelt §9 unserer Beförderungsbedingungen:

Zu den Beförderungsbedingungen in der aktuell gültigen Version (Link)

Aber es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrgast ohne sein Wissen oder unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird. In diesem Fall muss er die Vertragsstrafe bzw. das EBE, die im Fachjargon auch erhöhtes Beförderungsentgelt heißt, nicht bezahlen. Voraussetzung ist aber, dass er begründen oder nachweisen kann, dass er die Fahrt ohne gültigen Fahrschein nicht zu verantworten hat oder nicht verhindern konnte. In einem dieser Fälle können hier die notwendigen Unterlagen direkt beim zuständigen Bearbeiter online eingereicht werden.

Hier klicken um zum EBE-Serviceportal zu wechseln

Gelten bei agilis nur agilis-Fahrkarten

Auf den agilis-Linien gilt – wie überwiegend im Bahnland Bayern – der Tarif der Deutschen Bahn (DB-Tarif). Auch wenn Sie auf Ihrer Fahrt noch mit einem weiteren Bahnunternehmen unterwegs sind, genügt ein einziger Fahrschein für die gesamte Verbindung. Alle gewohnten Angebote (z.B. Wochen- oder Monatskarten, Einzelfahrscheine, Bayern-Tickets) gelten wie gewohnt.

agilis ist auch in den Verbundgebieten von INVG, VGN, RVV und DING unterwegs. Auf Verbindungen innerhalb der genannten Verbundgebiete können Sie unsere Züge auch mit den Fahrscheinen des jeweiligen Verkehrsverbundes nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Fahrkarten.

Was geschieht mit den Aufnahmen der Überwachungskameras in den Fahrzeugen?

Die Kameras an der Fahrzeugdecke zeichnen das Geschehen rund um die Uhr auf. Die Daten werden nur bei konkreten Vorfällen, die Ihre Sicherheit betreffen, ausgewertet und ansonsten regelmäßig gelöscht (sogenannte Ringspeicherung). Hinweise auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder Vandalismus können Sie jederzeit bei uns melden.

Gibt es an Bord Sitzplätze mit Steckdosen zum Aufladen meines Handys oder zum Arbeiten mit dem Notebook?

Im Netz agilis Mitte, also auf den Strecken Ulm – Donauwörth – Ingolstadt – Regensburg und Neumarkt – Regensburg – Plattling, gibt es an allen Sitzplätzen der 1. und 2. Wagenklasse Steckdose

Fahrgastverhalten und -rechte

Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals sind zu folgen.

Fahrgästen ist insbesondere untersagt:

  • sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten,
  • die Türen eigenmächtig zu öffnen,
  • Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  • während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
  • ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
  • die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege z. B. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
  • in den Fahrzeugen, einschließlich der Toilettenräume, zu rauchen oder elektrische Zigaretten (E-Zigaretten) und Verdampfer zu benutzen,
  • Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere Fahrgäste dadurch belästigt werden,
  • Fahrzeuge und Betriebsanlagen zu betreten, die nicht zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind,
  • nicht für den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrichtungen zu öffnen oder zu betätigen,
  • bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisungen des Betriebspersonals die Fahrzeuge zu verlassen,
  • Fahrzeuge und Betriebsanlagen unbefugt zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,
  • in Fahrzeugen oder auf Bahnsteigen Fahrräder, Rollbretter, Inlineskates, Rollschuhe oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen,
  • ohne Erlaubnis zu musizieren,
  • in den Fahrzeugen Waren, Dienstleistungen oder Sammlungen ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens anzubieten bzw. durchzuführen.
  • Vom Betriebspersonal oder durch örtliche Anweisung kann das Essen oder Trinken untersagt werden.

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich. Ferner kann ein Reisender bei Verstößen zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden. Außerdem sind die Personalien anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises anzugeben.

Hier gelangen Sie zu den Beförderungsbedingungen.

Alle Infos zu Ihren Rechten vor, während und nach Ihrer Fahrt finden Sie unter: www.fahrgastrechte.info

Wer kann mir während der Fahrt bei Fragen helfen?

Die meisten unserer Züge werden durch Servicepersonal begleitet. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter gern an, wenn Sie Fragen rund um die Fahrt haben oder Hilfe benötigen.
Bitte beachten Sie: Bei unserem Servicepersonal ist kein Kauf von Tickets möglich. I

Tipp: Nutzen Sie auch unseren Taxirufservice: Wenn Sie vom Bahnhof mit dem Taxi weiterfahren möchten, geben Sie Ihrer Servicekraft im Zug ein Zeichen – Sie bestellt Ihnen einen Wagen zur Ausstiegshaltestelle.

Klimaanlagen im Zug. Warum ist es oft unterschiedlich warm/kalt im Zug?

Die Klimaanlagen haben einen bestimmten Temperatur-Sollwert, der in der Fahrzeugsoftware festgelegt ist und von der aktuellen Umgebungstemperatur abhängig ist. Der Unterschied zwischen Innenraum- und Außentemperatur darf nicht zu groß sein, weil man sonst beim Ein- oder Aussteigen anfällig für Erkältungen wird.

Beispiel: Die Anlage ist auf den Sollwert 20 °C eingestellt und draußen ist es deutlich wärmer. Die Anlage kühlt den Innenraum auf 20 °C ab und schaltet dann ab. Trotzdem wird die Innenraumtemperatur weiter überwacht. Sobald der Wagen sich im Inneren wieder auf 22 °C aufgeheizt hat, schaltet sich die Anlage wieder ein und kühlt die Luft im Fahrzeug erneut auf 20 °C herunter, wobei natürlich auch Frischluft von außen mit zugeführt wird. Und wenn es draußen kalt ist, dann funktioniert das Ganze genauso im Heizbetrieb. Nicht alle Bereiche im Zug erhalten immer genau die gleiche Luft von den Klimaanlagen (Menge und Temperatur) – manche sind näher an den Ausströmungen der Klimaanlagen, manche weiter weg. Im Bereich der Türen kommt immer wieder heiße oder kalte Luft von draußen hinzu. Ebenso spielen weitere Faktoren, wie das Fahrgastaufkommen, eine Rolle. Klimazonen sind nicht zu vermeiden und können durchaus als angenehm empfunden werden: So kann sich jeder Fahrgast im Wagen seinen idealen Platz aussuchen.

Rauchen im Zug

Das Rauchen (auch das von E-Zigaretten) im Zug ist gesetzlich verboten. Das ist hierzulande eigentlich sowieso längst Allgemeinwissen. Der Vollständigkeit halber sei es aber noch mit erwähnt…

Wo entsorge ich meinen Müll im Zug?

In unseren Zügen befinden sich die Abfalleimer im Einstiegsbereich. Ein großes Dankeschön an  unsere Fahrgäste, denn in den allermeisten Fällen landet der Abfall auch dort.

Kann ich im Zug meinen Kinderwagen sicher abstellen?

In unseren Zügen gibt es spezielle Mehrzweck-abteile: Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihren Kinderwagen dort unterbringen.

Was ist bei Gruppenreisen zu beachten?

Sie planen eine Fahrt als Gruppe mit mehr als 20 Personen oder als Gruppe mit Fahrrädern oder mit Rollstühlen ab 6 Personen?

Bitte melden Sie sich frühestens sechs Wochen, spätestens jedoch eine Woche vorher bei uns an. Nutzen Sie entweder das Kontaktformular zur Gruppenanmeldung oder rufen Sie bei unserem Servicetelefon an: 0800 5892840 (kostenlos).

Machen Sie dort bitte folgende Angaben:

  • Anzahl der Reisenden
  • Abfahrtsort und Zielort
  • Rückfahrt auf der gleichen Verbindung gewünscht?
  • Abfahrtdatum und Uhrzeit (ggf. auch für Rückfahrt)
  • Reisen Sie mit Fahrrädern oder Rollstühlen (ggf. Anzahl)?

Interesse an einem Ausflug für Ihre Gruppe ab 15 Personen? Wir sind gerne bei der Planung behilflich.

Darf ich ein Fahrrad im Zug mitnehmen?

Eine Fahrradmitnahme ist gegen einen Aufpreis möglich. Allerdings gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen, das heißt, wir können die Mitnahme nicht sicher gewährleisten. In unseren Mehrzweckabteilen können wir Fahrräder befördern.

Tickets zur Fahrradmitnahme erhalten Sie im agilis-ticketshop.de, an den Automaten und am Schalter in den agilis-Kundencentern und DB Reisezentren. Kostenpflichtig sind alle Fahrräder mit mehr als 20 Zoll Reifengröße.

Eine Übersicht über alle Fahrrad-Tickets, zum Beispiel die Fahrradkarte Nahverkehr, die Fahrrad-Tageskarte Bayern oder die Fahrrad-Kurzstrecke, finden Sie unter Tickets.

Bitte beachten Sie, dass der Platz begrenzt ist und Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bevorzugt befördert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mehr Infos zur Fahrradmitnahme im Zug (Unterseite erstellen mit der Verlinkung auf unsere alte Seite)

Bedarfshaltestellen

Sobald die Anzeige Ihre gewünschte Station anzeigt, bzw. angesagt wird, drücken Sie bitte die Haltewunsch- Taste. Zum Einsteigen stellen Sie sich bitte rechtzeitig und gut sichtbar für den Lokführer auf den Bahnsteig.

Ich erreiche meinen Anschluss nicht – was kann ich tun?

Melden Sie Ihren Anschluss im Verspätungsfall über die Servicekraft im Zug. Falls keiner im Zug ist, einfach beim nächsten Halt beim Triebfahrzeugführer fragen. Dieser versucht mit der Leitstelle Kontakt aufzunehmen und bei der betroffenen Bahn anzufragen, ob noch eine kurze Zeit abgewartet werden kann. Es gibt allerdings keine 100%-Garantie, dass der Anschluss klappt, da gewisse Zugfolgen einzuhalten sind.

Kann ich als Vielfahrer einen „Stammplatz“ reservieren?

Wenn Sie agilis-Fahrgast und Besitzer einer gültigen Monatskarte im Abo oder Jahreskarte sind, können Sie einen Stammplatz in unseren Zügen reservieren.

Ihre Sitzplatzreservierung ist auf Ihrer gewohnten Pendel-Strecke, in der von Ihnen angegebenen Zeit sowie in den von Ihnen angegebenen agilis-Zügen gültig.

Die Reservierung eines Stammplatzes ist kostenfrei möglich. Details erfahren Sie unter Sitzplatzreservierung.

Fundsachen

Wie funktioniert das Fundsachenmanagement

Tag für Tag bleiben in unseren Zügen zahllose Gegenstände liegen, die Fahrgäste beim Aussteigen vergessen. Im Sommer sind es eher Sonnenbrillen und leichte Jacken – im Winter meist Mützen, Schals
oder Handschuhe. Aber auch Plüschtiere, Musikinstrumente und sogar Fahrräder wurden schon vergessen! Sie kennen es vielleicht auch: Man ist auf dem Weg zur Arbeit, die Gedanken sind schon bei den Aufgaben des Tages, die vor einem liegen, man steigt aus – und merkt gar nicht, dass das Handy oder der Geldbeutel liegengeblieben sind. Für solche Fälle gibt es das agilis-Fundsachenmanagement. Hier werden Fundstücke gesammelt, geordnet und registriert.

Wie das Ganze funktioniert?
Jeder Gegenstand, der gefunden wird, wird von unseren Mitarbeitern in den Zügen sichergestellt und oft auch sofort per Smartphone in eine Datenbank aufgenommen. In diesem Online-Fundbüro, das für jedermann einsehbar ist, werden alle gefundenen Gegenstände aufgelistet, und zwar nicht nur nach Fundnummern und Regionen sortiert, sondern auch nach Kategorien wie z.B. „Kleidung/Schuhe“ oder „Schlüssel“. Vermissen Sie z.B. ein Paar Handschuhe und glauben, dass Sie sie im Zug verloren haben, können Sie unter folgendem Link nachsehen, ob die Handschuhe gefunden wurden: www.agilis.de/fundsachen/

Gefundene Artikel können ihrem Eigentümer entweder in einem unserer agilis-KundenCenter persönlich übergeben oder gegen Kostenübernahme bequem nach Hause gesendet werden. Natürlich gibt es unzählige Gegenstände, die auch nach Monaten nicht abgeholt. Damit sie nicht ewig auf ihren Besitzer warten, werden diese Fundstücke sinnvoll wiederverwendet.
So werden alle Fundsachen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate) noch herrenlos sind, für einen guten Zweck versteigert oder gespendet. In den letzten Jahren konnten dadurch vierstellige Geldbeträge sowie Sachspenden an Vereine wie Caritas, Strohhalm und Trösterteddy gespendet werden. An den Strohhalm e. V., eine Begegnungsstätte für obdachlose und hilfsbedürftige Menschen in Regensburg, werden zwei bis drei Mal jährlich Gegenstände wie z.B. Koffer, Rucksäcke oder Kleidung gespendet.
Seit kurzem besteht zudem eine Kooperation mit einem Regensburger Optiker, der Brillen mit Sehstärke in Dritte-Welt-Länder schickt.

Karriere

Für mich sind derzeit keine passenden Stellen ausgeschrieben. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie sich für eine Beschäftigung bei agilis interessieren, diese aber derzeit nicht für Ihren Wohnort ausgeschrieben ist, bewerben Sie sich gerne dennoch initiativ bei uns. Lassen Sie uns über die Möglichkeiten sprechen. Auch können Sie sich auf unserer Karriereseite für Job-Benachrichtigungen anmelden, um unverzüglich über neue Stellen informiert zu werden.

Wo kann ich mich bei agilis bewerben?

Sie können sich direkt auf unserer Karriereseite karriere.agilis.de direkt bei uns bewerben. Alle offenen Stellen finden Sie hier. Oder Sie schreiben eine Initiativbewerbung. Sie können Ihre Bewerbung alternativ per E-Mail an bewerbung(at)agilis.de richten oder per Post an agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG, Personalabteilung, Galgenbergstraße 2a, 93053 Regensburg senden. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir Ihre postalischen Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, sondern digitalisieren und im Anschluss vernichten. Wir empfehlen die Variante über das Online-Formular.

Was macht ein Triebfahrzeugführer bei agilis?

Als Triebfahrzeugführer führen Sie sichere Zug- und Rangierfahrten in unseren Netzen unter Einhaltung der gültigen Regelwerke durch. Dazu gehören auch der Vorbereitungs- und der Abschlussdienst. Bei agilis fahren Sie mit modernen Elektrotriebwagen vom Typ Coradia Continental (Alstom) der Baureihe 440 bzw. emissionsarmen Dieseltriebwagen vom Typ Regio-Shuttle (Stadler) der Baureihe 650. Bevor Sie Ihre Fahrt starten, gehört auch die Herstellung der Abfahrbereitschaft des Zuges zu Ihren Aufgaben, zum Beispiel das Kuppeln von Fahrzeugen oder die Bremsprobe. Sie erkennen Abweichungen vom Regelbetrieb und übernehmen im Störungsfall oder bei Unregelmäßigkeiten besonderen Aufgaben in Abstimmung mit unserer Leitstelle.

Die Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer dauert neun Monate. Wenn Sie sich für eine Ausbildung bei agilis entscheiden, übernehmen wir die kompletten Ausbildungskosten. Und nicht nur das: Während der gesamten Ausbildungsdauer erhalten Sie bereits ein tarifvertraglich festgelegtes Gehalt und sind fest bei uns angestellt.

Sie arbeiten bei einer Eisenbahn, das heißt es gibt keine Betriebsferien, es gibt keine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen, häufig gibt es Einsatzschwerpunkte genau dann, wenn Arbeitnehmer anderer Branchen frei haben. Die Höhe Ihres Anspruches auf Erholungsurlaub richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Damit Sie besser planen können, erhalten Sie schon Ende des Vorjahres einen Jahresarbeitsplan für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. So wissen Sie bereits lange im Voraus, an welchen Tagen Sie arbeiten müssen und an welchen Tagen Sie frei haben.

Wie lange dauert die Umschulung zum Triebfahrzeugführer?

Die Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer dauert neun Monate. Wenn Sie sich für eine Ausbildung bei agilis entscheiden, übernehmen wir die kompletten Ausbildungskosten. Und nicht nur das: Während der gesamten Ausbildungsdauer erhalten Sie bereits ein tarifvertraglich festgelegtes Gehalt und sind fest bei uns angestellt.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen um eine Umschulung zum Lokführer starten zu können?
  • Mindestalter 20 Jahre
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses und einer Berufsausbildung
  • Körperliche Tauglichkeit
  • Psychologische Eignung
  • Gute Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich)
  • Ausgeprägtes Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein
  • Bereitschaft zum Wechselschichtdienst auch an Wochenenden und Feiertagen
Wie läuft die Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer ab?

Die Ausbildung dauert ca. 9 Monate. Während dieser Zeit werden Sie in theoretischen und fahrpraktischen Inhalten geschult. Die theoretische Ausbildung findet in Regensburg statt, die fahrpraktische bereits am jeweiligen Dienstantrittsort.

Einsatzzeiten/Wechselschichtdienst
Sie arbeiten bei einer Eisenbahn, das heißt es gibt keine Betriebsferien, es gibt keine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen, häufig gibt es Einsatzschwerpunkte genau dann, wenn Arbeitnehmer anderer Branchen frei haben. In der Regel wird an 5 Tagen die Woche gearbeitet, allerdings kommt es auch öfter vor, dass in der einen Woche 6 Tage gearbeitet werden und dafür dann ein Ausgleich in einer anderen Woche stattfindet. Es kann auch sein, dass die freien Tage nicht zusammenhängend gewährt werden können, sondern dass auch z.B. der Montag und der Donnerstag frei sein können.

Einsatzstelle
Sie werden grundsätzlich immer einer festen Einsatzstelle zugeordnet. Einige unserer Einsatzstellen verfügen zusätzlich noch über eine bzw. mehrere Außenstellen. (z.B. Bamberg= zugeordnete Einsatzstelle; Ebern und Ebermannstadt sind dazugehörige Außenstellen). Unser Aufgabenträger beauftragt die Strecken die wir befahren. Es kann dazu kommen, dass der Aufgabenträger zukünftig Leistungen umbestellt, dadurch entweder ein weiterer Außeneinsatzort hinzukommt oder aber eine Dienststelle auch verlegt wird.

Was sind die Ausbildungsinhalte?

Die Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer dauert ca. neun bis zehn Monate und teilt sich in Theorie und Praxis auf:

Anlage 5

  • Grundlagen Bahnbetrieb
  • Physikalische Grundlagen
  • Anforderungen im Bahnbetrieb und an Bahnanlagen

Anlage 6

  • Ausbildung Regelwerk
  • Signalbuch und Rangieren
  • Bremsberechnungen
  • Zugfahrten im Regelbetrieb und mit besonderem Auftrag
  • etc.

Anlage 7

  • Ausbildung Technik
  • Aufbau von Fahrzeugen
  • etc.

Praxis

  • Ausbildung an unseren Fahrzeugen
  • mind. 400 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines erfahrenen Praxistrainers

Prüfungen
Während der Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer absolvieren Sie verschiedene Prüfungen gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Die Führerscheinprüfung nach Anlage 5 ist Ihre erste Prüfung, hier werden schriftlich und mündlich die „Eisenbahngrundlagen“ abgefragt. Die Abschlussprüfung zu den Anlagen 6 und 7 besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Außerdem finden nach jedem Modul Lernerfolgskontrollen statt, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihren persönlichen Leistungsstand einzuschätzen.

Ausbildungskosten
Für die Qualifizierung entstehen Ihnen keine Kosten, da diese vollständig von agilis übernommen werden. Sie sind bereits ab dem ersten Tag der Ausbildung festangestellt und erhalten ein tarifvertraglich festgelegtes Gehalt. Unser Tarifvertrag mit der GDL orientiert sich an dem Bundesrahmentarifvertrag und regelt sowohl Ihr Gehalt während der Ausbildung, als auch als fertig ausgebildeter Triebfahrzeugführer. Ihr monatliches Entgelt setzt sich aus dem Grundgehalt mit den entsprechenden Zulagen in Höhe von 300 € – 350 € zusammen. Diese Zulagen sind zum Teil steuerfrei.

Kann man bei agilis eine Ausbildung zum Lokührer machen?

Ja, agilis bietet eine Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer an. Auf unserer Karriereseite: https://karriere.agilis.de/triebfahrzeugfuehrer/quereinstieg

Finden Sie schon zahlreiche Infos. Gerne können Sie sich auch telefonisch bei unserer Personalabteilung unter der  0941 206089301 (Mo-Fr: 9-17 Uhr) melden.

Tickets und Tarife

Wem melde ich, dass eine Automatenstörung vorliegt?

Fahrkartenautomatenstörungen können Sie bequem hier melden:

Was kann ich machen, wenn ich mir am Fahrkartenautomaten aus Versehen ein falsches Ticket gekauft habe?

Grundsätzlich werden Fahrscheine, die an agilis-Automaten, im agilis-Webshop, über unsere Servicekräfte oder in den agilis- Kundencentern erworben wurden nur durch unseren Vertriebsdienstleister Transdev Vertrieb erstattet.

Im Netz Mitte können Fahrgäste in den agilis-Kundencentern in Regensburg, Straubing, und Dillingen eine Erstattung von Fahrscheinen beantragen. Eine Erstattung in DB Reisezentren oder Kundencentern anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen ist nicht möglich!

Alternativ senden Sie den Erstattungsantrag inkl. dem Originalticket/den Originaltickets postalisch an folgende Adresse:
Transdev Service GmbH
Passage 3-5
17034 Neubrandenburg.

Hier Erstattungsantrag downloaden: 

Ab wann bezahlen Kinder für eine Fahrkarte?

Kinder bis einschließlich 5 Jahren dürfen ohne Fahrkarte und kostenlos mitfahren.

Im Fernverkehr können Reisende ab 15 Jahren bis zu 4 Kinder im Alter bis 14 Jahre kostenfrei mitnehmen, ohne mit ihnen verwandt sein zu müssen. Kinder, welche kostenfrei mitgenommen werden, müssen auf der Fahrkarte eingetragen sein.

Geben Sie bitte deshalb bei der Buchung die mitreisenden Kinder mit an. Dazu geben Sie direkt auf der Startseite bzw. unter den erweiterten Suchoptionen (unter „Reisende“) Anzahl und Alter der Reisenden (Erwachsene und Kinder) an und führen Sie dann die Buchung wie gewohnt fort.

Allein reisende Kinder
Allein reisende Kinder (ab 6 Jahren) erhalten 50% Rabatt auf Flex- und Sparpreise. Für sie muss ein Ticket gebucht werden.

Gelten bei agilis nur agilis-Fahrkarten

Auf den agilis-Linien gilt – wie überwiegend im Bahnland Bayern – der Tarif der Deutschen Bahn (DB-Tarif). Auch wenn Sie auf Ihrer Fahrt noch mit einem weiteren Bahnunternehmen unterwegs sind, genügt ein einziger Fahrschein für die gesamte Verbindung. Alle gewohnten Angebote (z.B. Wochen- oder Monatskarten, Einzelfahrscheine, Bayern-Tickets) gelten wie gewohnt.

agilis ist auch in den Verbundgebieten von INVG, VGN, RVV und DING unterwegs. Auf Verbindungen innerhalb der genannten Verbundgebiete können Sie unsere Züge auch mit den Fahrscheinen des jeweiligen Verkehrsverbundes nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Fahrkarten.

Gültigkeitsbereich Semestertickets

Hier finden Sie für die agilis-Netze eine Übersicht zu den Gültigkeitsbereichen der Semestertickets:

Wie läuft das mit der Zahlung des Deutschland-Tickets?

Der Zeitpunkt der Zahlung hängt davon ab, welche Zahlmethode du bei deiner Bestellung wählst.

Kreditkarte Wenn du dich für eine Bestellung im aktuellen Monat entscheidest und als Zahlungsmethode die Kreditkarte wählst, wird deine Kreditkarte sofort belastet. Die weiteren Abbuchungen erfolgen dann jeweils am 25. des Monats, da zu diesem Zeitpunkt dein Deutschland-Ticket für den nächsten Monat ausgestellt wird. Wenn du jedoch für den kommenden Monat bestellst, erfolgt die Abbuchung ebenfalls am 25. des aktuellen Monats.

SEPA-Lastschrift Wenn du bei deiner Bestellung für den aktuellen Monat das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode auswählst, wird die erste Abbuchung 5 Tage nach deiner Bestellung durchgeführt. Die regelmäßige Zahlung für dein Abonnement erfolgt dann immer am 5. Bankarbeitstag des Nutzungsmonats. Wenn du für den kommenden Monat bestellst, erfolgt die Abbuchung ebenfalls am 5. des Nutzungsmonats.

Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem Deutschlandticket nutzen?

Mit deinem Deutschlandticket kannst du den kompletten Nah- und Regionalverkehr in Deutschland nutzen. Das heißt, du kannst mit allen Linienbussen, U- Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und RE/RB-Zügen fahren.

Kann ich das Deutschland-Ticket auch noch für diesen Monat kaufen?

Du kannst dein Deutschland-Ticket bei uns zu jederzeit, auch noch für den aktuellen Monat, abonnieren. Für die Bestellung benötigst du nur wenige Minuten. Lege dir dafür bereits die Bankdaten parat, welche zukünftig für das SEPA-Lastschriftverfahren genutzt werden sollen.

Wie kann ich mein Deutschland-Ticket kündigen?

Dein Deutschland-Ticket kannst du monatlich in deinem Kundenkonto kündigen. Die Kündigung muss bis zum 10.ten Kalendertag des Vormonats erfolgen, um für den Folgemonat wirksam zu werden. Solltest du aktuell keinen Zugriff auf dein Kundenkonto haben, kannst du auch unser Kündigungsformular nutzen.

In welcher Ticketform bekomme ich mein Deutschland-Ticket?
  • Das Ticket erhältst du ca. 5 Tage vor dem Monatswechsel als PDF-Dokument per E-Mail zugeschickt.
  • Nach Anmeldung in deinem Kundenkonto kannst du dein Ticket zudem unter „Mein Abo anzeigen“ jederzeit einsehen.
  • Nutze auch unsere Deutschlandticket.de App, um dir dein Ticket anzeigen zu lassen. Die Anwendung steht dir im Google Play Store und Apple App Store zum Download zur Verfügung.
Wo kann ich Tickets kaufen?

Im agilis Onlineshop www.agilis-tickets.de oder an den Verkaufsstellen und oder Automaten. Den Standort der Verkaufsstellen und Automaten finden Sie hier

Gültigkeit der Fahrkarten

Ganz gleich ob Sie Ihre Fahrkarte am Automaten, im personenbedienten Verkauf  oder im Internet erwerben: Sie können Ihr Ticket für jeden Zug nutzen – unternehmensunabhängig. Damit Sie Ihr Ticket z.B. in ganz Bayern (oder sogar darüber hinaus) nutzen können, bedarf es eines einheitlichen Tarifs, den jedes beteiligte Verkehrsunternehmen anerkennt. Ein Ticket muss demnach überall den gleichen Preis, die gleiche Gültigkeit und die gleichen Konditionen haben. Um all das zum Wohl der Fahrgäste gewährleisten zu können, sind zwischen den verschiedenen Bahnen zahlreiche Abstimmungen, Vereinbarungen und Abrechnungen nötig. Am Beispiel des sehr bekannten Bayern- bTickets lässt sich das Procedere gut verdeutlichen: Das Bayern-Ticket ist ein Ticket des DB-Tarifs. Damit Sie damit aber nicht nur in den Zügen der Deutschen Bahn, sondern auch in anderen Zügen wie zum Beispiel agilis sowie in den Verkehrsverbünden in Bussen, Straßenbahnen und UBahnen fahren können, müssen die jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen und Verbünde das Bayern-Ticket anerkennen.

Ein konkretes Beispiel: Fährt ein Kunde vom Münchner Marienplatz zum Kuchlbauer-Weihnachtsmarkt nach Abensberg, benutzt er zunächst das MVV-Verbundverkehrsmittel, steigt dann in den RE nach Ingolstadt und nutzt anschließend die agilis-Züge bis nach Abensberg. Bei dieser recht einfachen Wegekette sind bereits drei sog. Einnahmenaufteilungspartner involviert: der Münchner Verkehrsverbund, die Deutsche Bahn Regio
und agilis. Wenn der Kunde weitere Reisen quer durch Bayern unternimmt, sind hier schnell fünf bis sechs Einnahmenaufteilungspartner.

Unternehmen agilis

Welche Fahrzeuge hat agilis im Einsatz

Coradia Continental

Klimatisierte und geräuscharme E-Triebfahrzeuge mit tiefem Einstieg sorgen für angenehmes Reisen. Behindertengerechte Toiletten, Mehrzweckbereiche und Steckdosen am Platz machen das Angebot komplett.

Siemens MIREO

Höherer Fahrgastkomfort durch großzügig gestaltete Innenräume mit Mehrzweckbereiche an jedem Einstieg, Wlan im Zug und Echtzeit-Fahrgastinformationssystem.

RegioShuttle

Fahrgäste reisen in klimatisierten, geräuscharmen und umweltfreundlichen Dieselfahrzeugen mit niederflurigem Einstieg, variablen Mehrzweckbereich und behindertengerechten Toiletten.

Wer beauftragt agilis?

Wie alle Eisenbahn-Nahverkehrsunternehmen in Bayern fährt agilis im Auftrag der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Die BEG plant, finanziert und kontrolliert den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Freistaat.

www.bahnland-bayern.de

Die BEG überprüft die Qualität der 31 Wettbewerbsnetze in Bayern und veröffentlicht regelmäßig ein entsprechendes Ranking. Die Bewertungskriterien umfassen: die Sauberkeit der Fahrzeuge (innen und außen), die Fahrgastinformation im Regel- und Störfall, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Serviceorientierung der Zugbegleiter sowie die Kundenorientierung bei Beschwerden.